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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes - Phase 2 beginnt

Grafenberg. Das Eisenbahn-Bundesamt gibt bekannt, dass ab dem 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes, Runde 4, beginnt. Diese Phase bietet den Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Meinungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans sowie zum Beteiligungsverfahren einzubringen. Die Frist für die Teilnahme erstreckt sich bis zum 2. Januar 2024. Die Rückmeldungen können über die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de abgegeben werden.


In der ersten Phase, die vom 13. März 2023 bis zum 24. April 2023 lief, erhielt das Eisenbahn-Bundesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Das Eisenbahn-Bundesamt möchte sich an dieser Stelle erneut herzlich bei allen Teilnehmern für ihre wertvollen Beiträge und ihr Engagement bedanken. Aktuell arbeitet die Behörde an der sorgfältigen Auswertung der zahlreichen Einsendungen. Die gesammelten Ergebnisse der ersten Beteiligungsphase werden in den Entwurf des Lärmaktionsplans einfließen.


Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfs ist für den Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 geplant. Die Dokumente werden auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de sowie auf der offiziellen Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap zugänglich sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden bereits jetzt auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen zum Verfahren und zum weiteren Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung.


Diese zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung stellt eine wichtige Gelegenheit dar, aktiv am Lärmschutz im Bereich der Schienenwege des Bundes mitzuwirken. Das Eisenbahn-Bundesamt ermutigt alle Interessierten, ihre Anliegen und Vorschläge einzureichen, um gemeinsam die Lebensqualität entlang der Schienenwege zu verbessern und den Lärmschutz weiterzuentwickeln. Ihre Beiträge sind von großer Bedeutung für die Erstellung eines effektiven Lärmaktionsplans, der die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.


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