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Weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023

Die Landesregierung hat eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe 2020 über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Darauf macht die Handwerkskammer Düsseldorf aufmerksam. Infolge des Kabinettbeschlusses können

Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30.

November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen.


Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht

erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt

die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist,

sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Das bedeutet, dass alle

Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind, aufrechterhalten bleiben.


Die Handwerkskammer weist Unternehmen aus dem Wirtschaftsbereich, die in

Liquiditätsprobleme geraten, außerdem auf ihr kostenloses Betriebsberatungs-Angebot hin:

www.hwk-duesseldorf.de/betriebsberatung

Telefonkontakt: 0211 8795-328 und -336


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