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Störendes Grün melden

Weg mit dem Wildwuchs: Die Landeshauptstadt Düsseldorf kümmert sich um die Beseitigung von störendem Grün an Straßen, Rad- und Gehwegen, das witterungsbedingt zuletzt besonders schnell gewachsen ist. Auch Bürgerinnen und Bürger können Problemstellen melden.

Als Wildwuchs gilt etwa das Wildkraut auf den befestigten Wegen. Dieses Wildkraut wird von geschultem Personal mit Spezialwerkzeugen entfernt. Sofern kein akuter Bedarf, etwa durch Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs, besteht, erfolgt die Beseitigung einmal pro Jahr. Auch das überhängende Grün auf Geh- und Radwegen, das sogenannte "Straßenbegleitgrün", erhält ein- bis zweimal jährlich und nach Bedarf einen Rückschnitt. Im Herbst und Winter werden umfangreichere Gehölzbestände zurückgeschnitten, um Wege oder Zufahrten freizuhalten.

Sonne und Regen haben in den vergangenen Wochen für gute Wuchsbedingungen bei Gehölzen, Rasenflächen und Wildkraut gesorgt. Damit ist die Beseitigung des Wildwuchses arbeitsaufwendiger als in den trockenen Jahren 2019 und 2020. Bürgerinnen und Bürger können den Wildwuchs per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de melden. Hinweise können auch in der "Düsseldorf bleibt sauber"-App eingereicht werden. Die App ist für Android- und iOS-Geräte verfügbar und bietet in der benutzerfreundlichen Menüführung Meldekategorien zur Vorauswahl an. Außerdem ermöglicht die App das Hochladen von Fotos und GPS-Positionsangaben. Auch andere Problemstellen zum Thema "Stadtsauberkeit" können gemeldet werden. Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicetelefons Stadtsauberkeit im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter 0211-8925050 erreichbar.

Auch das Gartenamt nimmt Hinweise zum Straßenbegleitgrün per E-Mail an gartenamt@duesseldorf.de oder telefonisch unter 0211-8994800 entgegen. Anfragen, die nicht in die Zuständigkeit des Gartenamtes fallen, werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Reihenfolge der Abarbeitung der Meldungen orientiert sich an der potentiellen Behinderung und Gefährdung für den Verkehr.

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