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Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene

Vollständig Geimpfte sowie Genesene werden gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2021 in der ab dem 3. Mai 2021 gültigen Fassung negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Seit Montag, 3. Mai, müssen Geimpfte oder Genesene kein zusätzliches negatives Coronatestergebnis mehr nachweisen etwa bei "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten, zulässigen körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur- oder Fußpflegetermin), der Testpflicht in Schulen und bei der Einreisequarantäne.


Beide Gruppen müssen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nachweisen. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.

  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder

  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Genesene, die ihre Bescheinigung über ihr positives PCR-Testergebnis nicht mehr vorliegen haben, sollten für eine erneute Ausstellung Kontakt zum untersuchenden Labor aufnehmen. Sollte die Testung hingegen über den Hausarzt/die Hausärztin erfolgt sein, sollte dort eine Kopie des Befundes angefragt werden.


Geimpfte und Genesene können Befunde erneut anfordern Genesene, die durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf getestet wurden, sollten ihre Bescheinigung erneut per E-Mail an info@labor-duesseldorf.de anfordern. Genesene, die durch das Labor Zotz|Klimas getestet wurden, können sie über das Online-Formular unter www.corona-walk-in.de/befund-per-mail anfordern.

Personen, bei denen der PCR-Test in der städtischen Testeinrichtung an der Mitsubishi Electric Halle durchgeführt wurde, sollten eine erneute Befundübermittlung ebenfalls beim zuständigen Labor Zotz|Klimas unter www.corona-walk-in.de/befund-per-mail anfragen. Auf das Reisen wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus Virusvarianten-Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher Test mehr nötig ist, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht der Immunisierung.

Weitere Informationen sind auf dem städtischen Coronaportal abrufbar unter corona.duesseldorf.de/gleichstellung-getestete-geimpfte sowie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus.


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