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Beitragsfreie Betreuung von Kindern ab drei Jahren

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 2. Juni, beschlossen, die Kitabeiträge anzupassen. So wird unter anderem die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt in allen Einkommensstufen beitragsfrei.


Zudem soll die Differenz in der Beitragstabelle U3 ab der Stufe 3 zwischen den Spalten "45 Stunden" und "über 45 Stunden" zukünftig konstant bei 50 Euro liegen. Hinzu kommt eine Reduzierung der Elternbeiträge ab 1. August um 25 Euro monatlich bei einem Betreuungsumfang von bis zu 45 Wochenstunden. In der Stufe zwei entfallen die Betreuungskosten für bis zu 45 Wochenstunden komplett. Auch im Kinderbildungsgesetz gibt es Änderungen: Unter anderem wird die Geschwisterkindregelung unabhängig vom Jugendamtsbezirk. Für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, entfallen die Beiträge. Ist ein Vorschulkind trotz Beitragsfreiheit "Zahlkind", bedeutet das eine Beitragsfreiheit aller gleichzeitig betreuten Geschwisterkinder. Die Verweise für Tagespflegen und offene Ganztagspflegen werden künftig in allgemeinen Regelungen für Kindertageseinrichtungen zusammengefasst.

Hintergrund Der Düsseldorfer Rat hat eine Änderung der Beitragssatzung bereits in seiner Sitzung am 4. Februar 2021 beauftragt. Die Anpassung der entsprechenden Haushaltsansätze ist im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2021 erfolgt. Die erstmals am 9. Juli 2012 beschlossene Satzung wurde zuletzt am 15. Dezember 2016 geändert.

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