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AutorenbildNorbert Opfermann

Weiter Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten

Düsseldorf hat aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die in städtischen Verwaltungsgebäuden und Kulturinstituten das Tragen einer medizinischen Maske vorschreibt. Die Allgemeinverfügung ist ab Samstag, 2. April gültig. Besucherinnen und Besucher werden durch Schilder vor Betreten der städtischen Gebäude auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller begründet das Vorgehen der Stadt: "Vor dem Hintergrund der immer noch sehr hohen Inzidenzzahlen sehe ich den Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht in Innenräumen sehr kritisch. Hier hätte ich mir gewünscht, dass Bund und Land durch eine entsprechende Gesetzgebung den 'Basisschutz' aus Abstand halten, Maske tragen und testen lassen weiterhin aufrecht erhalten hätten."

Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Verlangen einen Nachweis vorlegen. Neben den Dienstgebäuden der Verwaltung, in welchen Bürgerservices angeboten werden, gilt die Maskenpflicht auch für Kultureinrichtungen wie städtisch betriebene Theater und Museen. Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Regeln des Landes.

Die neue Allgemeinverfügung ist online unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht und gilt bis zum 24. April 2022. Die Stadt prüft die Entwicklung des Infektionsgeschehens stetig und entscheidet situationsbedingt über eine Anpassung oder Aufhebung der Allgemeinverfügung.

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